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1. Die Geschäftsbedingungen des Festival der Sinne-Journals, Herausgeberin Erfolgsmanagement Eva Laspas, in Folge Verlegerin genannt, basieren auf den Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriften- und Fachmedien-Verbandes, verlautbart im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" vom 26. Jänner 1980.
2. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Annahme durch die Verlegerin.
3. Mit Auftragserteilung anerkennt der Auftragsgeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verlegerin an.
4. Haftung: Die Verlegerin ist nicht verpflichtet, Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen; hiefür trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Ebenso trägt dieser jeden wie immer gearteten Schaden, der dem Verlag aus der Veröffentlichung entsteht. Nach Ersatz aller Kosten tritt der Verlag seine Ansprüche nach § 24 (7) Pressegesetz an den Auftraggeber ab.
5. Maßgeblich für den Auftrag sind in erster Linie die in den jeweils gültigen Anzeigenpreislisten festgelegten Geschäftsbedingungen und die schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages. Für nicht ausdrücklich geregelte Fragen gelten die "Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriften- und Fachmedien-Verbandes".
6. Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
7. Termin and Platzierung: für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter Termine oder - bei Bezahlung des im Tarif vorgesehenen Platzierungszuschlages - von einer bestimmten Platzierung abhängig gemacht wird.
8. Einschaltaufträge sind im Zweifelsfalle innerhalb von 12 Monaten abzuwickeln. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann die Durchführung des Auftrages bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt werden. Die Einschaltung hat in diesem Fall in jener Nummer zu erfolgen, vor deren Anzeigenschluss die Zahlung eingelangt ist.
9. Druckunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen vom Auftraggeber beigestellten Druckunterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers eingeschaltet wird.
10. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Einschaltung.
11. Wiedergabe: Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe von Einschaltungen auf Basis der beigestellten Druckunterlagen.
12. Im Falle erheblicher Mängel leistet der Verlag Ersatz in Form einer Ersatzeinschaltung, oder, wenn der Zweck der Anzeige durch eine Ersatzeinschaltung nicht mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses. Weitergehende Anspruche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Satz- und Druckfehler, die den Sinn der Einschaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, führen zu keinerlei Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen. Dies gilt auch für Farbabweichungen, die aus drucktechnischen Gründen erforderlich sind.
13. Probeabzüge werden nur über ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
14. Einschaltreklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Belegexemplars anerkannt.
15. Storno: Eine Zurückziehung oder Änderung des Auftrages muss dem Verlag in schriftlicher Form, spätestens zum Anzeigenschlusstermin, vorliegen, danach sind folgende Stornogebühren zu bezahlen: Bis 4 Wochen vor Druck 50% der vereinbarten Summe, danach 100% der vereinbarten Summe zuzüglich Steuern und aller bereits angefallener Kosten. Die Stornogebühr ist als pauschalierter Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Aussteller auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mäßigungsgesetz aus welchen Gründen auch immer, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet. Die Fälligkeit der Stornogebühr richtet sich nach der Stornorechnung.
16. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch Höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 Prozent der zugesicherten Auflage ausgeliefert sind.
17. Zahlung: Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Erstaufträgen bzw. Einzelanfertigungen (Kalender) wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung in der Höhe von 50% des Auftragsvolumens verrechnet, die restlichen 50% werden nach Auftragsdurchführung in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von einem Prozent über dem Bankzinsfuß und einer Manipulationsgebühr von € 10.- pro Mahnschreiben, bzw. zur Bezahlung der Manipulationsgebühr des Inkassobüros.
18. Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluss auf mehrere Einschaltungen innerhalb eines Jahres. Der Rabatt wird je nach Sonderaktion, bzw. bei der jeweiligen Ausgabe und ihrer Verrechnung berücksichtigt.
19. Kosten für die Herstellung und Bearbeitung der Druckunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
20. Rechnungs-Reklamationen werden nur innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der Rechnung anerkannt.
21. Ein Belegexemplar wird auf Wunsch kostenlos geliefert. Weitere Belegexemplare können gesondert angefordert werden.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: 1220 Wien. Bankverbindungen: Easybank (BLZ 14 200),
Kto.-Nr.: 20010-385-629;
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